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Brandschutz- und Rauchschutzfugen für Spezialgläser und -wände

In Büros werden heute vielfach Spezialgläser und Wände eingesetzt, die Hitze und Flammen im Falle eines Feuers längere Zeit standhalten können. In der DIN 4102 Teil1 (Brandverhalten von Baustoffen) und in DIN 4201 Teil 5 (Verglasungen der Feuerwiderstandsklasse G) sind die Anforderungen an den Brandschutz genau festgelegt. Auch der Dichtstoff muss die hier festgelegten Kriterien erfüllen: Eine Brandschutzfuge ist nicht brennbar und rauchgasdicht. Sie dient dazu, den Feuerwiderstand weiter zu erhöhen, sodass Wände und Decken im Brandfall länger stabil bleiben und möglichst alle Menschen in Sicherheit gebracht werden können. Auch die Gebäudesubstanz kann mit Brandschutzvorrichtungen im Falle eines Feuers länger erhalten bleiben.

Brandschutzfugen nach DIN 4102

Beim Verlegen von Brandschutzfugen und Rauchschutzfugen richten wir uns als professionelles Unternehmen selbstverständlich nach den Vorgaben der DIN 4102. Wir füllen die Fuge zunächst mit einer sogenannten Brandschutzschnur, anschließend verschließen wir sie dicht mit Polyurethan (PU).